2/5
Ich habe leider keine so gute Erfahrung mit der Kanzlei, in meinem Fall mit dem Anwalt Herrn Klaus Karl Blükle gemacht.
Der Kontakt ging nicht so wirklich über einen kurzen Erstkontakt via Zoom Meeting hinaus. Es ging in meinem Fall um einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht um Entgeltfortzahlungen während Krankheit- / und Urlaub sowie Provisionzahlungen welche zurückgefordert wurden durch den AG.
Einzig die Schnelligkeit wie sich die Kanzlei meldete würde ich hier als positiv hervorheben, denn dies dauerte keine 24 Stunden, top.
Ansonsten bestand der Erstkontakt in meinem Fall aus etwa 45 Minuten Video Call via Zoom, das klären grundsätzlicher Fragen wie etwa dem Gerichtsstand sowie eine Erklärung meinerseits zu dem entsprechenden Fall.
Herrn Blükle machte bis zur Klärung des Gerichtsstandes keinerlei Anmutung mehr über den eigentlichen erfahren zu wollen, da er das Mandat ohnehin nicht angenommen hätte, wäre der Gerichtsstand beim AG gelegen (+500 KM entfernt).
Als der Gerichtsstand mit Heilbronn dann geklärt war und ich anfing den Fall zu schildern hing von Anfang an eine eher "zurückhaltende Grundstimmung" im Gespräch, was ja grundsätzlich erstmal nicht verkehrt ist und durchaus für Seriosität spricht. Allerdings wechselte es dann schnell von zurückhaltend gefühlt ein wenig in die Richtung "Was? Da ist eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag? Na dann haben Sie sowieso verloren." Daraufhin erfolgte immer wieder und mehrfach der Hinweis, dass entsprechende Klauseln im Vertrag vor dem BAg meist keinen Stand behalten und überhaupt die Thematik um die Provisionrückzahlungen eher kritisch zu betrachten sei, usw... usw...
Kurzum: Effektiv bekam ich von Beginn an als potentieller Mandant ein eher demotivierendes Gefühl obgleich doch bereits andere ehemalige Kollegen schon erfolgreich mit genau gleichen Klagen waren, was ich natürlich im Gespräch mehrmals erwähnte.. Ebenso, wie dass es ein "Beschluss" des BAg gibt. welcher genau diese Thematik umfasst.
Am Ende lies ich mich vorerst davon überzeugen und bat ein Tag nach der Beratung um Einstellung des Falls und keiner weiteren Verfolgung dessen, da ich nach dem Gespräch und der Erkenntnissen daraus nun doch nicht klagen wollte. Ich bat um die Aufstellung einer Rechnung, sollten etwa schon Kosten durch dieses winzige Gespräch entstanden sein, da ich mir ja durchaus bewusst bin, dass auch ein Anwalt entstehende Kosten hat.
Ich bekam hierauf keine Antwort, am Tag darauf jedoch eine Rechnung im Briefkasten über exakt die maximale Gebühr welche irgendwann sogar einmal rechtlich festgelegt wurde, damit keine Unsummen für ein einfaches Gespräch verlangt werden kann. (§ 34 RVG) Die Kanzlei hat mir hier freundlicherweise noch einen "Aufschlag" für die Drucksache, dem Protokoll, drauf gepackt. Zwei DIN A4 Seiten Papier mit einer sehr einfachen Darlegung des Gesprächs durch den Anwalt. Kostenpunkt zweistellig.
Auf eine weitere Mail meinerseits, dass sich die Nachfrage um die Kosten bereits geklärt hat, da sie ja so nett waren mir unverzüglich nach meinem Gespräch die Rechnung geschickt haben blieb bis heute unbeantwortet. Obgleich ich den Betrag noch dankend taggleich angewiesen habe.
Nach weiteren Gesprächen mit ehemaligen Kollegen habe ich das Thema nun doch noch mal angegangen, mit einer Kanzlei welche von mir +200 KM und dem Ort meines Betriebs ebenso +500 KM entfernt ist. Wir führten bereits zwei Gespräche und man ist hier deutlich zuversichtlicher. Oh und eine Rechnung, die wird für solch lapidare Gespräche hier nicht gestellt ;-).
Was soll's, Lehrgeld bezahlt.